AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grapevine München GmbH – im Folgenden „Grapevine München“ genannt (Stand Februar 2025)
I. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Grapevine München und ihren Auftraggebern/Vertragspartnern. Sie gelten für sämtliche Beratungs- und Projektaufträge zwischen den Geschäftspartnern, auch wenn jene Aufträge künftig ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Zum Leistungsumfang von Grapevine München gehören insbesondere die Konzeption und Erstellung von Strategiepapieren im Bereich Employer Branding, HR-Marketing und Recruitment sowie deren Planung und Umsetzung einschließlich der Einbuchung von Medien bei Dritten. Für die von Grapevine München zu erbringenden Leistungen kommen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von Grapevine München schriftlich anerkannt sind. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Etwaigen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
II. VERTRAGSUMFANG
Grapevine München ist zur Erbringung der im Vertrag näher spezifizierten Leistungen verpflichtet und leistet entsprechend dem Auftrag und der Branchenüblichkeit. Zur Erfüllung ihrer Pflichten kann sich Grapevine München auch sachverständiger Dritter bedienen. Die in der Leistungsbeschreibung schriftlich festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften der Leistungen abschließend fest. Existiert zu einem einzelnen vertragsrelevanten Punkt keine schriftliche Vereinbarung, so ergibt sich der Umfang des Auftrages aus den Umständen des konkreten Falles bzw. der Branchenüblichkeit. Mündliche Ausführungen der Mitarbeiter von Grapevine München sind außerhalb des erteilten Auftrages stets unverbindlich.
Ein bestimmter Erfolg, vor allem das Eintreten etwaiger Prognosen, wird nicht geschuldet. Die Überprüfung der Rechtslage, insbesondere die urheber-, persönlichkeits-, wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse, ist nicht Aufgabe von Grapevine München. Ändern sich nach Abschluss der Beratungstätigkeit die tatsächlichen Gegebenheiten und erhält Grapevine München hiervon Kenntnis, besteht keine Verpflichtung, den Auftraggeber/Vertragspartner auf diese Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.
III. ANGEBOTE UND VERGÜTUNG
Die Angebote von Grapevine München sind stets freibleibend. Der Auftraggeber/Vertragspartner bestätigt verbindliche Angebote in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages durch Grapevine München oder durch die Auftragsdurchführung zustande. Grapevine München behält sich vor, den Auftrag wegen des Inhaltes, der Herkunft oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Auftraggebers/Vertragspartners für abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen. Im Übrigen sind Terminangaben grundsätzlich unverbindlich und stellen nur einen annähernden Leistungszeitraum dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt.
Aufträge, für die nicht ausdrücklich ein Honorarsatz oder eine Pauschale vereinbart ist, werden auf Grundlage der aktuellsten Tagessätze von Grapevine München nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Basis für die Berechnung eines Tagessatzes ist ein Mitarbeitertag mit einer Arbeitszeit von acht Stunden. Jede angefangene Stunde wird mit einem Achtel des Tagessatzes abgerechnet. Zudem trägt der Auftraggeber/Vertragspartner sämtliche mit der Vertragsdurchführung verbundenen Auslagen. Fremd- und Nebenkosten wie etwa die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für die Telekommunikation sind gegenüber Grapevine München gegen Nachweis gesondert zu vergüten, sofern nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Alle Honorare und Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Anfallende Reisekosten trägt der Auftraggeber/Vertragspartner, sofern die Parteien zuvor nichts Abweichendes vereinbart haben.
IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Das vereinbarte Zahlungsziel beträgt 30 Tage ohne Abzug.
Interne Dienstleistungen werden zu 50% bei Beauftragung und 50% nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird über Teilrechnungen. Externe Dienstleistungen werden zu 100% bei Beauftragung abgerechnet.
Medialeistung mit einem Volumen unter 5.000,- EUR netto werden bei Kampagnenstart abgerechnet. Medialeistungen mit einem Volumen größer 5.000,- EUR mindestens 4 Wochen vor Kampagnenbeginn.
Für abweichende Zahlungsvereinbarungen bei denen das Zahlungsausfallrisiko und/oder die Vorfinanzierung, wenn auch nur teilweise bei Grapevine München liegt, muss eine entsprechende prozentuale Gebühr (Handling Fee) erhoben werden.
Unberechtigt vorgenommene Abzüge vom Rechnungsbetrag werden ohne Rücksicht auf deren Höhe nachgefordert. Bei Zahlung durch Scheck gilt erst die Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto von Grapevine München als Zahlung. Gerät ein Auftraggeber/Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so hat er auf die Forderung ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Auftraggeber/Vertragspartner binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
V. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers/Vertragspartners von Grapevine München anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Auftraggeber/Vertragspartner nicht ausüben. Sollte sich herausstellen, dass der Auftraggeber/Vertragspartner nur über eine eingeschränkte Bonität verfügt, so ist Grapevine München auch nachträglich berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder eine anderweitige Besicherung ihres Vergütungsanspruches zu verlangen und ihre Leistungen bis zu deren Bewirkung zurückzuhalten.
VI. NUTZUNGS- UND EIGENTUMSVORBEHALT
Gehört Entwurf und/oder Gestaltung zum Auftrag, besteht für Grapevine München Gestaltungsfreiheit. Sämtliche von Grapevine München angefertigte Entwürfe, (Strategie-) Konzepte, Schaubilder, Grafiken oder Ideen, dürfen von dem Auftraggeber/Vertragspartner ohne die Zustimmung von Grapevine München nicht über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz findet insoweit entsprechende Anwendung. Die Rechteübertragung bezieht sich ausschließlich auf geschlossene Datenformate der von Grapevine München erstellte Gesamtwerke. Dies bedeutet: Die Rechte an im Layout verwendeten einzelnen Stockmaterialen werden nicht übertragen, sondern unterliegen den Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters von Stockmaterialien.
Die Übertragung der Nutzungsrechte auf den Auftraggeber/Vertragspartner erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrages. Zudem behält sich Grapevine München bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offen stehender oder noch entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber/Vertragspartner das Eigentum vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Sollte es nicht zu einer vertraglichen Zusammenarbeit kommen oder sollte die vertragliche Zusammenarbeit enden und haben die Parteien nichts abweichendes vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, die von Grapevine München entwickelten Leistungen (z. B. Konzepte, Schaubilder, Graphiken) ohne Zustimmung von Grapevine München weiter zu nutzen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, dritte Agenturen mit der Umsetzung der von Grapevine München entwickelten Leistungen zu beauftragen. Sollte Grapevine München feststellen, dass der Kunde in schuldhafter Weise gegen diese Bestimmungen verstoßen, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von Grapevine München gestellt ist und welche nötigenfalls durch das zuständige Gericht der Höhe nach zu überprüfen ist. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
VII. REFERENZ
Grapevine München behält sich das Recht vor den Auftraggeber/Vertragspartner als Referenz mit Logo zu benennen und gemeinsame Projekte als Fallstudien aufzubereiten. Bei der Darstellung der Fallstudie beschränkt sich Grapevine München auf bereits veröffentlichtes und frei zugängliches Werbematerial des Kunden, welches von Grapevine München erstellt wurde. Grapevine München stellt dabei sicher, dass keine vertraulichen Informationen veröffentlicht werden, die der Verschwiegenheit oder Geheimhaltung unterliegen.
VIII. RÜGEPFLICHTEN
Der Auftraggeber/Vertragspartner hat bei Grapevine München in jeder Phase der Vertragsdurchführung auftauchende Mängel bzw. Beanstandungen gegen Quantität und/oder Qualität unverzüglich schriftlich/faxschriftlich zu rügen, soweit es sich hierbei um offene Mängel handelt. Bei verdeckten Mängeln muss die schriftliche/faxschriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt, trifft den Auftraggeber/Vertragspartner, sofern dieser nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch anzusehen ist. Nachteile durch eine verspätete Mängelrüge gehen zulasten des Auftraggebers/Vertragspartners.
Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 Handelsgesetzbuch bleiben hiervon unberührt.
IX. GEWÄHRLEISTUNG
Grapevine München ist bemüht, Fehler soweit es geht zu vermeiden. Geringfügige Fehler in der Vertragsdurchführung sowie nur unerhebliche Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Leistung begründen keine Gewährleistungsansprüche. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von Grapevine München Mängelbeseitigung oder Neuleistung, sofern der Auftraggeber/Vertragspartner nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch anzusehen ist. Der Auftraggeber/Vertragspartner hat Grapevine München die zur Nacherfüllung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt es Grapevine München nach zweimaliger Nacherfüllung nicht, ordnungsgemäß und mangelfrei zu leisten, steht dem Auftraggeber/Vertragspartner nach der Setzung einer angemessenen Nachfrist und der Androhung, dass er nach Fristablauf zurücktreten werde, das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Grapevine München oder ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Grapevine München ist berechtigt, das von dem Auftraggeber/Vertragspartner erhaltene Tatsachenmaterial als vollständig und zutreffend zugrunde zu legen. Eine Überprüfung erfolgt insoweit nur im Hinblick auf offensichtliche Unrichtigkeiten.
Den Beratungsleistungen von Grapevine München kommt keine Schutzwirkung zugunsten Dritter zu. Sollte Grapevine München gleichwohl von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts ihres Arbeitsergebnisses auf Unterlassung, Schadensersatz o.ä. in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber/Vertragspartner Grapevine München von der Haftung frei.
X. VERZÖGERUNGEN
Verzögert sich die vereinbarte Umsetzung eines Projektes oder einer Kampagne durch das Verschulden des Auftraggebers/Vertragspartners, ist Grapevine München berechtigt 80% des vereinbarten Honorars für etwaige Honorarausfälle (Leerstände) in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber/Vertragspartner verliert seinen Anspruch auf eine fristgerechte Lieferung der vereinbarten Leistung. Grapevine München teilt dem Auftraggeber/Vertragspartner, wann die Leistung erbracht werden kann.
XI. KÜNDIGUNG
Eine ordentliche Kündigung eines erteilten Auftrages ist jederzeit durch den Kunden möglich. Für den Fall der Kündigung gelten folgende Stornobedingungen:
Ist Gegenstand der Leistung von Grapevine München die Erbringung von Eigenleistungen gewesen, also z. B. der Erstellung von Konzepten und Strategieentwicklungen, sind im Falle der Kündigung 80% des vertraglich vereinbarten Honorars zu zahlen.
Ist Gegenstand der Kündigung die Stornierung von durch Dritten zu erbringende Fremdleistungen oder vereinbarten Schaltungen, werden die Kosten zu 100% zzgl. einer Handlingsfee von 15% in Rechnung gestellt.
Die Anwendung der §§ 649, 615 BGB ist ausgeschlossen.
Nach Beginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich.
XII. HAFTUNGSBEGRENZUNG
Grapevine München haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
Für einen auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Schadensfall haftet Grapevine München nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den doppelten Auftragswert begrenzt ist; dies gilt nicht bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben.
Die Haftungsrisiken für externe Werke wie bspw. Karriere-Websites, Landingpages obliegen beim Auftraggeber/Vertragspartner. Grapevine München orientiert sich bei der Erstellung am geltenden e-Recht, übernimmt aber keine Haftungsrisiken bei fehlerhaften Angaben bspw. in der Datenschutzerklärung oder dem Impressum. Hier empfehlen wir den Kontakt zur internen Rechts – bzw. Datenschutzabteilung zu suchen.
Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen Grapevine München verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
XIII. VERSCHWIEGENHEIT UND GEHEIMHALTUNG
Grapevine München verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages von ihrem Auftraggeber/Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Erfüllungsgehilfen von Grapevine München.
Die zum Zwecke der Vertragsdurchführung überlassenen Unterlagen verwahrt und sichert Grapevine München sorgfältig, sodass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
XIV. DATENSCHUTZ
Grapevine München nimmt den Datenschutz sehr ernst. Für unterschiedliche Prozesse werden auch personenbezogene Daten benötigt, erhoben, verarbeitet und gespeichert. Situationsabhängig werden Unternehmen, Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, Kundennummer, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung, Zahlungsart und E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert. Bei elektronischen Zahlungsverfahren können Daten gemäß dem jeweiligen Verfahren erhoben und gespeichert werden. Die von dem Auftraggeber/Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Soweit die Zustimmung des Auftraggebers/Vertragspartners vorliegt, können erhobene und gespeicherte Daten in vertraglichem Rahmen an ausgewählte Firmen und Geschäftspartner weitergeben werden.
Der Auftraggeber/Vertragspartner hat das Recht, jederzeit Auskunft zu den von Grapevine München über ihn gespeicherten Daten zu bekommen. Zudem kann der Auftraggeber/Vertragspartner jederzeit seine Zustimmung zur Erhebung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten widerrufen. Ein entsprechender Widerruf ist schriftlich zu richten an Grapevine München GmbH, Tengstraße 9, 80798 München oder per E-Mail an datenschutz@grapevine-marketing.com. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
XV. SONSTIGES
Soweit nicht anders vereinbart, gilt für alle Ansprüche aus dem Vertrag deutsches Recht.
Der Geschäftssitz von Grapevine München ist für beide Vertragsparteien Erfüllungsort, wenn der Auftraggeber/Vertragspartner nicht Verbraucher ist oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien der Gerichtsstand München als vereinbart.
Unwirksame oder undurchführbare Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Vertragsparteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesen Geschäftsbedingungen herausstellen könnten.
Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie der in den vorliegenden Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit stets der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grapevine Frankfurt GmbH (Stand Februar 2025)
1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Grapevine Frankfurt GmbH und ihren Vertragspartnern. Die Grapevine Frankfurt GmbH wird im Folgenden kurz als „wir“ bezeichnet, ihre Vertragspartner als „Auftraggeber“.
(2) Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
(4) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführen.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
(6) Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Regelungen daher, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2 Vertragsgegenstand
(1) Wir entwickeln und setzen für unsere Auftraggeber Projekte im Bereich der Personalwerbung, der Personalrekrutierung, der Unternehmenspräsentation und der Unternehmenskommunikation (Recruitment Advertising, Interactive Communications, Response Management, Employer Branding, Student Communications und Employer Communications) um. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung und Vermittlung von Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen und -veranstaltungen, prominente Darstellungen, wie Werbebanner, Text- und Logolinks, Radiospots, Verkehrsmittelwerbung, Online-Datenbanken und Web-2.0-Applikationen im Namen und im Auftrag unserer Kunden zur Veröffentlichung bei Drittanbietern. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters oder Werbetreibenden zur Schaltung bei Drittanbietern (Print- oder Online-Schaltungen) oder die Eröffnung von Zugriffsmöglichkeiten auf Lebenslaufdatenbanken externer Anbieter. Die vorstehenden Tätigkeiten werden im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet.
(2) Wir sind berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen einzusetzen.
(3) Im Gegensatz zu Print-Schaltungen kann bei Online-Schaltungen im Internet grundsätzlich nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden.
(4) Die sachgerechte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige liegt ausschließlich im Ermessen des Drittanbieters; auf diese haben wir keinen Einfluss. Die Verschlagwortung, Rubrizierung, Kategorisierung und Platzierung der Stellenanzeige ist damit keine uns obliegende Vertragspflicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung von Stellenanzeigen besteht folglich nicht.
3 Vertragsabschluss
(1) In allen anderen Fällen der Kontaktaufnahme liegt das Vertragsangebot in der Übersendung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber, die Annahme erfolgt dann mittels Rücksendung der vom Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung an uns.
(2) Termine sind nur insoweit verbindlich, als sie schriftlich niedergelegt wurden.
(3) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, z. B. Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
4 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse
(1) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer/Drittanbieter. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts informieren wir unseren Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten unverzüglich die Gegenleistung.
(2) Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse, insbesondere in Form höherer Gewalt, von Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen, führen zu einer um die Zeit des Hindernisses verlängerten Leistungsfrist. Für den Fall, dass ein solches Leistungshindernis dauerhaft eintritt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5 Entgelte, Zahlungsbedingungen
(1) Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
(2) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, die sich aus unserem Angebot ergebende Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend sind die zum Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung gültigen Preise.
(3) Die Zahlungen werden mit Rechnungserstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt bei Freigabe der Leistung (siehe § 12 Nr. 2 dieser AGB) oder sobald eine Einzelleistung durch uns erbracht wurde. Bei Rahmenverträgen erfolgt die Rechnungserstellung bei Freigabe der ersten Leistung. Wird nach Fertigstellung der Auftragsbestätigung ein späterer Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der Leistung ausgestellt.
(4) Ist die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter vereinbart und haben wir die Vergütung für diese Leistungen zu verauslagen, so können wir einen angemessenen Vorschuss verlangen. Regelmäßige, abschnittsweise bemessene Vergütungen, z. B. für die Bereitstellung von Host-RechnerSpeicherkapazitäten zur Speicherung von Website-Informationen, sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
(5) Rabatte, Agenturprovisionen o. ä. Nachlässe werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Bestätigung durch uns vor der Auftragsannahme gewährt.
(6) Bei Stornierung eines Auftrages, für den bereits eine Anzeige von uns erstellt wurde, berechnen wir die bereits angefallenen Kosten.
(7) Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen sind wir jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(8) Wir sind berechtigt, dem Auftraggeber eine Rechnung oder Zahlungsaufstellung auch in elektronischer Form zu übermitteln.
6 Veröffentlichung, Kündigung
(1) Der Beginn der Veröffentlichung bzw. die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung/Leistungserbringung unverzüglich bei Abschluss des Auftrags durch uns und nach Freigabe der Leistung durch den Auftraggeber (siehe § 12, Nr. 2 dieser AGB).
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigen- und Leistungsmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Materials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten (siehe auch § 7, Nr. 1 dieser AGB).
(3) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
(4) Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt oder Leistungen mit Inhalten beauftragt, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
7 Pflichten des Auftraggebers, Verstöße
(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dies bedeutet, er muss alle für die Leistungserbringung erforderlichen technischen und projektbezogenen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen (siehe auch § 6, Nr. 2 dieser AGB). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung durch uns entsprechend. Bei Verzögerung oder Mehraufwand, die der Auftraggeber durch die Lieferung nicht eindeutiger oder unvollständiger Informationen und Unterlagen verursacht hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den dadurch entstandenen Schaden und eventuelle Mehraufwendungen zu ersetzen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein von ihm gewähltes oder durch uns übermitteltes Passwort und die Benutzerkennung vertraulich zu behandeln. Eine Mitteilung an Dritte ist verboten. Der Auftraggeber wird zu keiner Zeit von unseren Mitarbeitern nach seinem Passwort und seiner Benutzerkennung gefragt werden.
(3) Bei gegebenem Anlass zu der Annahme, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort haben und/oder eine Benutzerkennung missbrauchen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Der Auftraggeber garantiert, in seinen Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten.
(5) Die Versendung von Kontaktnachrichten an Stellensuchende im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Nutzung von Bewerberdatenbanken zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung von konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Wir sind im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigem Umgang des Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen, und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(6) Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten.
8 Rechte und Pflichten der Grapevine Frankfurt GmbH
(1) Die Nutzung von Datenbanken anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Zugriffs.
(3) Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht oder nur verändert auszuführen. Dies gilt besonders dann, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt, bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(4) Wir behalten uns ferner das Recht vor, bereits veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist (im Folgenden als „unzulässige Inhalte“ bezeichnet).
(5) Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt, solche Inhalte ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(6) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien für die Leistungserbringung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Leistungsvertrages. Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages die erbrachte Leistung aufzubewahren.
9 Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einzustellen; gegen Zahlung der Vergütung stellen wir die Services Zug um Zug wieder zur Verfügung. Der Leistungszeitraum, wie etwa die Veröffentlichungszeit von Anzeigen oder die Zugriffszeit auf Lebenslaufdatenbanken, verlängert sich dadurch nicht. Ferner steht es uns in diesen Fällen frei, bei Folgeaufträgen Vorkasse zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.
(2) Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird der gesamte Rechnungsbetrag ohne gesonderte Mahnung fällig, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate mehr als zwei Wochen in Verzug ist.
(4) Im unternehmerischen Verkehr wird der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen mit der ersten Mahnung unwirksam. Es wird der in der Rechnung ausgewiesene Betrag vor Abzug der gewährten Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen fällig.
(5) Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit von ihm uns gegenüber bestehenden Ansprüchen ist nur mit solchen Forderungen möglich, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
10 Ausfall der Dienstleistungen
(1) Können wir bzw. unsere Drittanbieter aus schwerwiegenden Gründen (z. B. durch höhere Gewalt, Energieausfall, Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) die gebuchten Leistungen nicht erbringen, so ruhen die Verpflichtungen im Umfang und für die Dauer der Behinderung, es sei denn, uns könnte ein grobes Verschulden nachgewiesen werden. Der Ausfall berechtigt nicht zum Schadensersatz.
11 Mängelrüge
(1) Bei beiderseitigem Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach Erhalt oder der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.
(2) Die Überprüfungs- und Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
(3) Ein Mangel liegt nicht vor bei branchenüblichen Abweichungen der Dienstleistung oder des Werks von der Auftragsbestätigung. Mangelansprüche des Auftragsgebers gegen uns sind bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen und verjähren im Übrigen 12 Monate nach Erbringung der Leistung gegenüber bzw. Ablieferung bei dem Auftraggeber.
12 Gewährleistung, Freigabe der Leistung
(1) Unsere Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe unserer Auftraggeber ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Auftraggebers bestehen, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Es steht uns frei, dies in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Ware zu leisten. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder den Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.
(2) Vor jeder Freischaltung einer Stellenanzeige oder der Freigabe sonstiger Leistungen hat der Vertragspartner die Möglichkeit, einen Korrekturabzug anzufordern. Fehlerhafte Korrekturabzüge kann der Auftraggeber schriftlich korrigieren. Mit Erteilung der Freigabe wird die Leistung veröffentlicht bzw. erbracht. Macht der Auftraggeber von seinem Recht zur Korrektur keinen Gebrauch oder gibt er die Leistung ohne schriftliche Korrektur frei, haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Leistung fehlerhaft ist. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
(3) Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers, sofern unsere Drittanbieter dies zulassen, Änderungen an der durch uns erstellten Stellenanzeige oder anderen Leistungen während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Auftraggebers von uns vorgenommen.
13 Sonstige Haftung
(1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schäden, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-MailVersendung oder durch Viren verursacht worden sind, sind nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt und begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf 100.000,00 €.
(3) Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Haftungsbeschränkungen nach § 13, Abs. 1 und 2 gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder der Auftraggeber Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.
(5) Wir sind nur für die grafische und technische Aufbereitung von Webseiten und Stellenanzeigen nach dem jeweils geltenden HTML-Standard verantwortlich. Die möglicherweise unterschiedliche Darstellung von HTML-Dokumenten in verschiedenen Browsern entzieht sich unserem Verantwortlichkeitsbereich, folglich stehen wir dafür nicht ein. Bei Computer-Software, Datenübertragung sowie durch das Internet können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Wir können deshalb einen absolut fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Daher haften wir nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Aufträge, die eventuell nicht bei uns eingehen oder nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
(6) Wir haften insbesondere nicht a. in Fällen, in denen der Kunde Eingriffe am Quelltext der Webseiten und Stellenanzeigen vornimmt, b. für Schäden, die durch den Verlust oder den Missbrauch von Benutzerkennung oder Passwort des Auftraggebers entstehen, c. dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebotes bzw. Vertragsschlusses z. B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden, d. für die Richtigkeit der durch uns nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten sowie für die Richtigkeit der in diesen Daten enthaltenen Sachaussagen.
(7) Der Auftraggeber stellt uns gegen berechtigte Ansprüche frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst alle uns aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die notwendige Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass die Rechtsverletzung auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist.
(8) Grapevine Frankfurt GmbH stellt in ihrem Zeugnisgenerator Formulierungsvorschläge für Arbeitszeugnisse zur Verfügung, die der Prüfung und ggf. Anpassung an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall bedürfen. Die Zusammenstellung und Verwendung der Textbausteine erfolgt eigenverantwortlich durch den Dritten und liegt in seinem Verantwortungsbereich. Eine fachkundige Beratung wird durch die von uns zur Verfügung gestellten Textbausteine nicht ersetzt. Wir übernehmen keine Haftung für die Verwendung der Textbausteine und Klauseln des Zeugnisgenerators.
(9) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14 Verjährung
(1) Ansprüche des Auftraggebers wegen (Sach- und Rechts-) Mängeln der Leistung verjähren in zwei Jahren seit der Abnahme.
(2) Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers, die auf einem Mangel der Leistung beruhen.
15 Inhalt, Rechte, Urheberrechte
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichung kommenden Leistungen sowie der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht für den Inhalt von Webseiten verantwortlich und nicht verpflichtet, die Leistungen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen oder zu überwachen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem AGG. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung der Leistung gegen uns entstehen können.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Leistungen geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit durch den Auftraggeber die Genehmigung zur Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, zur Erteilung dieser Genehmigung berechtigt zu sein.
(3) Weiterhin trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
(4) Für den Fall, dass die vom Auftraggeber angebotenen Inhalte rechtswidrig oder gesetzwidrig sind (z. B. rassistisch, gewaltverherrlichend, anstößig, diskriminierend im Sinne von § 1 AGG) oder ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Verdacht dafür besteht, behalten wir uns das Recht vor, den Zugriff auf diese Inhalte unverzüglich zu sperren. Soweit uns eine Beschränkung der Sperre auf die betroffenen Inhalte nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können wir das gesamte Angebot des Auftraggebers sperren. Die Berechtigung zur Sperrung besteht dann nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass seine Inhalte rechtmäßig sind bzw. er die zu deren Veröffentlichung erforderlichen Rechte innehat.
(5) Im Fall der Bereitstellung von Host-Rechner-Speicherkapazitäten zur Speicherung von Website-Informationen räumt der Auftraggeber uns ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes Recht ein, geschützte und nicht geschützte Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server zu speichern und eine ausreichende Anzahl von Backup-Kopien anzufertigen. Dies umfasst auch das Recht von uns, die geschützten Inhalte über das von uns unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu den Inhalten von einem Ort und zu einer Zeit haben, die sie jeweils individuell wählen. Soweit nach Beendigung dieses Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr Grapevine Frankfurt GmbH zugerechnet.
(6) Mit der Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber ist keine Abtretung oder Erteilung einer Nutzungsberechtigung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber verbunden, insbesondere nicht an den HTML-Layouts, grafischen Entwürfen, Reinzeichnungen. Sofern die von uns veröffentlichten Stellenanzeigen oder sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber selbst (einschließlich des HTML-Quelltextes) erstellt wurden, kommen diesem die Urheberrechte zu, doch räumt uns der Auftraggeber das alleinige Nutzungsrecht ein. Insbesondere sind wir berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensansprüche geltend zu machen.
(8) Ist kein spezifischer Nutzungsumfang und -zeitraum vereinbart, räumen wir dem Auftraggeber abhängig von der Art der angefertigten Arbeiten ein einfaches Recht der Nutzung in der folgenden Weise ein:
- für Illustrationen und Fotografien: die einmalige Veröffentlichung/Verwendungen in bei der Auftragserteilung vorgesehener Art und vorgesehenem Medium für eine unbegrenzte zeitliche Dauer;
- für Texte: die einmalige Veröffentlichung /Verwendung in bei der Auftragserteilung vorgesehenen Art und vorgesehenem Medium für eine unbegrenzte zeitliche Dauer;
- Gestaltungsraster: die unbeschränkte Vervielfältigung und Weitergabe an Dienstleister zwecks Adaption von Werbemitteln für den im Auftrag vorgesehenen Endkunden; weiterhin die Ergänzung, jedoch nicht Modifikation der gelieferten Gestaltungsraster, nicht aber die Benutzung zur Adaption von Gestaltungsrastern für andere als den im Auftrag vorgesehenen Endkunden;
- für alle anderen Formen von Werken: die einmalige Verwendung entsprechend dem im Auftrag spezifizierten Verwendungszweck; ist ein Verwendungszweck nicht aus dem Auftrag ersichtlich, bedarf jegliche Verwendung der Genehmigung durch uns.
(9) Lithographie: Erstellen wir zu Druckzwecken Lithographien, werden diese erst nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Auftraggebers und können von diesem im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zur Nachproduktion verwendet werden. Elektronische Lithographien für den Druck im CTP-Verfahren (Computer to plate) erhält der Auftraggeber ausschließlich als druckfähige PDFDatei auf CD-ROM oder DVD. Eine Überlassung offener Dateien ist nicht geschuldet. Diese bleiben auch bei vollständiger Bezahlung Eigentum von uns.
(10) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marke, Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt bei uns.
16 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir sind nicht verpflichtet, Arbeiten (offene Dateien), die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe offener Dateien, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Auftraggeber offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von uns geändert, genutzt und vervielfältigt werden. Die Urheberrechte an diesen offenen Dateien (Rohdaten) verbleiben bei uns.
(2) Bis zur vollständigen Erfüllung unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Auftraggeber bleibt der Liefergegenstand unser materielles und geistiges Eigentum, an dem uns die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.
17 Mitwirkung Dritter
(1) Wir sind auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, zur Ausführung aller Geschäfte fachkundige Dritte zu beauftragen. In diesen Fällen obliegt uns die sorgfältige Auswahl der Hilfspersonen und die Gewähr für die fachliche Eignung.
(2) Der Vertrag kommt auch in diesen Fällen ausschließlich zwischen uns und dem Auftraggeber zustande.
(3) Bei Heranziehung von Dritten tragen wir dafür Sorge, dass sich diese zur Geheimhaltung gem. § 18 verpflichten.
18 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder zugänglich geworden sind, dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind oder dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. Hierzu zählen auch Informationen zu den Preisen und Konditionen. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.
(2) Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(3) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
19 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Wiesbaden.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Frankfurt am Main bzw. das Landgericht Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtstand des Auftraggebers zu erheben.
(3) Diese AGB und alle Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.