AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der grapevine marketing GmbH – im Folgenden „grapevine“ genannt –

I. GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen grapevine und ihren Auftraggebern/Vertragspartnern. Sie gelten für sämtliche Beratungs- und Projektaufträge zwischen den Geschäftspartnern, auch wenn jene Aufträge künftig ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Zum Leistungsumfang von grapevine gehören insbesondere die Konzeption und Erstellung von Strategiepapieren im Bereich Employer Branding, HR-Marketing und Recruitment sowie deren Planung und Umsetzung einschließlich der Einbuchung von Medien bei Dritten. Für die von grapevine zu erbringenden Leistungen kommen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von grapevine schriftlich anerkannt sind. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Etwaigen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.

II. VERTRAGSUMFANG

Grapevine ist zur Erbringung der im Vertrag näher spezifizierten Leistungen verpflichtet und leistet entsprechend dem Auftrag und der Branchenüblichkeit. Zur Erfüllung ihrer Pflichten kann sich grapevine auch sachverständiger Dritter bedienen. Die in der Leistungsbeschreibung schriftlich festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften der Leistungen abschließend fest. Existiert zu einem einzelnen vertragsrelevanten Punkt keine schriftliche Vereinbarung, so ergibt sich der Umfang des Auftrages aus den Umständen des konkreten Falles bzw. der Branchenüblichkeit. Mündliche Ausführungen der Mitarbeiter von grapevine sind außerhalb des erteilten Auftrages stets unverbindlich.

Ein bestimmter Erfolg, vor allem das Eintreten etwaiger Prognosen, wird nicht geschuldet. Die Überprüfung der Rechtslage, insbesondere die urheber-, persönlichkeits-, wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse, ist nicht Aufgabe von grapevine. Ändern sich nach Abschluss der Beratungstätigkeit die tatsächlichen Gegebenheiten und erhält grapevine hiervon Kenntnis, besteht keine Verpflichtung, den Auftraggeber/Vertragspartner auf diese Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.

III. ANGEBOTE UND VERGÜTUNG

Die Angebote von grapevine sind stets freibleibend. Der Auftraggeber/Vertragspartner bestätigt verbindliche Angebote in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages durch grapevine oder durch die Auftragsdurchführung zustande. Grapevine behält sich vor, den Auftrag wegen des Inhaltes, der Herkunft oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Auftraggebers/Vertragspartners für abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen. Im Übrigen sind Terminangaben grundsätzlich unverbindlich und stellen nur einen annähernden Leistungszeitraum dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt.

Aufträge, für die nicht ausdrücklich ein Honorarsatz oder eine Pauschale vereinbart ist, werden auf Grundlage der aktuellsten Tagessätze von grapevine nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Basis für die Berechnung eines Tagessatzes ist ein Mitarbeitertag mit einer Arbeitszeit von acht Stunden. Jede angefangene Stunde wird mit einem Achtel des Tagessatzes abgerechnet. Zudem trägt der Auftraggeber/Vertragspartner sämtliche mit der Vertragsdurchführung verbundenen Auslagen. Fremd- und Nebenkosten wie etwa die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für die Telekommunikation sind gegenüber grapevine gegen Nachweis gesondert zu vergüten, sofern nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Alle Honorare und Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Anfallende Reisekosten trägt der Auftraggeber/Vertragspartner, sofern die Parteien zuvor nichts Abweichendes vereinbart haben.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Das vereinbarte Zahlungsziel beträgt 30 Tage ohne Abzug.

Interne Dienstleistungen werden zu 50% bei Beauftragung und 50% nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird über Teilrechnungen. Externe Dienstleistungen werden zu 100% bei Beauftragung abgerechnet.

Medialeistung mit einem Volumen unter 5.000,- EUR netto werden bei Kampagnenstart abgerechnet. Medialeistungen mit einem Volumen größer 5.000,- EUR mindestens 4 Wochen vor Kampagnenbeginn.

Für abweichende Zahlungsvereinbarungen bei denen das Zahlungsausfallrisiko und/oder die Vorfinanzierung, wenn auch nur teilweise bei grapevine liegt, muss eine entsprechende prozentuale Gebühr (Handling Fee) erhoben werden.

Unberechtigt vorgenommene Abzüge vom Rechnungsbetrag werden ohne Rücksicht auf deren Höhe nachgefordert. Bei Zahlung durch Scheck gilt erst die Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto von grapevine als Zahlung. Gerät ein Auftraggeber/Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so hat er auf die Forderung ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Auftraggeber/Vertragspartner binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

V. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers/Vertragspartners von grapevine anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Auftraggeber/Vertragspartner nicht ausüben. Sollte sich herausstellen, dass der Auftraggeber/Vertragspartner nur über eine eingeschränkte Bonität verfügt, so ist grapevine auch nachträglich berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder eine anderweitige Besicherung ihres Vergütungsanspruches zu verlangen und ihre Leistungen bis zu deren Bewirkung zurückzuhalten.

VI. NUTZUNGS- UND EIGENTUMSVORBEHALT

Gehört Entwurf und/oder Gestaltung zum Auftrag, besteht für grapevine Gestaltungsfreiheit. Sämtliche von grapevine angefertigte Entwürfe, (Strategie-) Konzepte, Schaubilder, Grafiken oder Ideen, dürfen von dem Auftraggeber/Vertragspartner ohne die Zustimmung von grapevine nicht über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz findet insoweit entsprechende Anwendung. Die Rechteübertragung bezieht sich ausschließlich auf geschlossene Datenformate der von grapevine erstellte Gesamtwerke. Dies bedeutet: Die Rechte an im Layout verwendeten einzelnen Stockmaterialen werden nicht übertragen, sondern unterliegen den Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters von Stockmaterialien.

Die Übertragung der Nutzungsrechte auf den Auftraggeber/Vertragspartner erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrages. Zudem behält sich grapevine bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offen stehender oder noch entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber/Vertragspartner das Eigentum vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

Sollte es nicht zu einer vertraglichen Zusammenarbeit kommen oder sollte die vertragliche Zusammenarbeit enden und haben die Parteien nichts abweichendes vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, die von grapevine entwickelten Leistungen (z. B. Konzepte, Schaubilder, Graphiken) ohne Zustimmung von grapevine weiter zu nutzen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, dritte Agenturen mit der Umsetzung der von Grapevine entwickelten Leistungen zu beauftragen. Sollte grapevine feststellen, dass der Kunde in schuldhafter Weise gegen diese Bestimmungen verstoßen, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von grapevine gestellt ist und welche nötigenfalls durch das zuständige Gericht der Höhe nach zu überprüfen ist. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.

VII. REFERENZ

grapevine behält sich das Recht vor den Auftraggeber/Vertragspartner als Referenz mit Logo zu benennen und gemeinsame Projekte als Fallstudien aufzubereiten. Bei der Darstellung der Fallstudie beschränkt sich grapevine auf bereits veröffentlichtes und frei zugängliches Werbematerial des Kunden, welches von grapevine erstellt wurde. grapevine stellt dabei sicher, dass keine vertraulichen Informationen veröffentlicht werden, die der Verschwiegenheit oder Geheimhaltung unterliegen.

VIII. RÜGEPFLICHTEN

Der Auftraggeber/Vertragspartner hat bei grapevine in jeder Phase der Vertragsdurchführung auftauchende Mängel bzw. Beanstandungen gegen Quantität und/oder Qualität unverzüglich schriftlich/faxschriftlich zu rügen, soweit es sich hierbei um offene Mängel handelt. Bei verdeckten Mängeln muss die schriftliche/faxschriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt, trifft den Auftraggeber/Vertragspartner, sofern dieser nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch anzusehen ist. Nachteile durch eine verspätete Mängelrüge gehen zulasten des Auftraggebers/Vertragspartners.

Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 Handelsgesetzbuch bleiben hiervon unberührt.

IX. GEWÄHRLEISTUNG

grapevine ist bemüht, Fehler soweit es geht zu vermeiden. Geringfügige Fehler in der Vertragsdurchführung sowie nur unerhebliche Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Leistung begründen keine Gewährleistungsansprüche. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von grapevine Mängelbeseitigung oder Neuleistung, sofern der Auftraggeber/Vertragspartner nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch anzusehen ist. Der Auftraggeber/Vertragspartner hat grapevine die zur Nacherfüllung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt es grapevine nach zweimaliger Nacherfüllung nicht, ordnungsgemäß und mangelfrei zu leisten, steht dem Auftraggeber/Vertragspartner nach der Setzung einer angemessenen Nachfrist und der Androhung, dass er nach Fristablauf zurücktreten werde, das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von grapevine oder ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

grapevine ist berechtigt, das von dem Auftraggeber/Vertragspartner erhaltene Tatsachenmaterial als vollständig und zutreffend zugrunde zu legen. Eine Überprüfung erfolgt insoweit nur im Hinblick auf offensichtliche Unrichtigkeiten.

Den Beratungsleistungen von grapevine kommt keine Schutzwirkung zugunsten Dritter zu. Sollte grapevine gleichwohl von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts ihres Arbeitsergebnisses auf Unterlassung, Schadensersatz o.ä. in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber/Vertragspartner grapevine von der Haftung frei.

X. VERZÖGERUNGEN

Verzögert sich die vereinbarte Umsetzung eines Projektes oder einer Kampagne durch das Verschulden des Auftraggebers/Vertragspartners, ist grapevine berechtigt 80% des vereinbarten Honorars für etwaige Honorarausfälle (Leerstände) in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber/Vertragspartner verliert seinen Anspruch auf eine fristgerechte Lieferung der vereinbarten Leistung. grapevine teilt dem Auftraggeber/Vertragspartner, wann die Leistung erbracht werden kann.

XI. KÜNDIGUNG

Eine ordentliche Kündigung eines erteilten Auftrages ist jederzeit durch den Kunden möglich. Für den Fall der Kündigung gelten folgende Stornobedingungen:

Ist Gegenstand der Leistung von grapevine die Erbringung von Eigenleistungen gewesen, also z. B. der Erstellung von Konzepten und Strategieentwicklungen, sind im Falle der Kündigung 80% des vertraglich vereinbarten Honorars zu zahlen.

Ist Gegenstand der Kündigung die Stornierung von durch Dritten zu erbringende Fremdleistungen oder vereinbarten Schaltungen, werden die Kosten zu 100% zzgl. einer Handlingsfee von 15% in Rechnung gestellt.

Die Anwendung der §§ 649, 615 BGB ist ausgeschlossen.

Nach Beginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich.

XII. HAFTUNGSBEGRENZUNG

grapevine haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

Für einen auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Schadensfall haftet grapevine nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den doppelten Auftragswert begrenzt ist; dies gilt nicht bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben.

Die Haftungsrisiken für externe Werke wie bspw. Karriere-Websites, Landingpages obliegen beim Auftraggeber/Vertragspartner. grapevine orientiert sich bei der Erstellung am geltenden e-Recht, übernimmt aber keine Haftungsrisiken bei fehlerhaften Angaben bspw. in der Datenschutzerklärung oder dem Impressum. Hier empfehlen wir den Kontakt zur internen Rechts – bzw. Datenschutzabteilung zu suchen.

Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen grapevine verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

XIII. VERSCHWIEGENHEIT UND GEHEIMHALTUNG

grapevine verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages von ihrem Auftraggeber/Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Erfüllungsgehilfen von grapevine.

Die zum Zwecke der Vertragsdurchführung überlassenen Unterlagen verwahrt und sichert grapevine sorgfältig, sodass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.

XIV. DATENSCHUTZ

Grapevine nimmt den Datenschutz sehr ernst. Für unterschiedliche Prozesse werden auch personenbezogene Daten benötigt, erhoben, verarbeitet und gespeichert. Situationsabhängig werden Unternehmen, Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, Kundennummer, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung, Zahlungsart und E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert. Bei elektronischen Zahlungsverfahren können Daten gemäß dem jeweiligen Verfahren erhoben und gespeichert werden. Die von dem Auftraggeber/Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Soweit die Zustimmung des Auftraggebers/Vertragspartners vorliegt, können erhobene und gespeicherte Daten in vertraglichem Rahmen an ausgewählte Firmen und Geschäftspartner weitergeben werden.

Der Auftraggeber/Vertragspartner hat das Recht, jederzeit Auskunft zu den von grapevine über ihn gespeicherten Daten zu bekommen. Zudem kann der Auftraggeber/Vertragspartner jederzeit seine Zustimmung zur Erhebung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten widerrufen. Ein entsprechender Widerruf ist schriftlich zu richten an grapevine marketing GmbH, Tengstraße 9, 80798 München oder per E-Mail an . Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.

XV. SONSTIGES

Soweit nicht anders vereinbart, gilt für alle Ansprüche aus dem Vertrag deutsches Recht.

Der Geschäftssitz von grapevine ist für beide Vertragsparteien Erfüllungsort, wenn der Auftraggeber/Vertragspartner nicht Verbraucher ist oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien der Gerichtsstand München als vereinbart.

Unwirksame oder undurchführbare Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Vertragsparteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesen Geschäftsbedingungen herausstellen könnten.

Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie der in den vorliegenden Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit stets der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.